CE PSA VO (EU) 2016-425
Die Verordnung legt EU-weite Anforderungen für die Herstellung, Vermarktung und Inverkehrbringen von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) fest, um die Sicherheit und Gesundheit der Benutzer zu gewährleisten.
Die Verordnung (EU) 2016/425 betrifft alle Arten von Persönlicher Schutzausrüstung, einschließlich Schutzhandschuhen, Schutzbrillen, Atemschutzmasken, Gehörschutz, Schutzhüllen für Kleidung und Schutzanzüge. Sie stellt sicher, dass PSA, die in der EU in Verkehr gebracht werden, bestimmte Mindestanforderungen erfüllen und dass sie sicher und wirksam sind. Die Verordnung legt auch Anforderungen an die Kennzeichnung und Dokumentation von PSA fest und regelt die Verantwortung der Hersteller und Importeure für die Einhaltung der Anforderungen.